Semesterticket

Alle an der Universität Augsburg oder an der Hochschule Augsburg ordentlich immatrikulierten Studierenden erhalten das Semesterticket.

Aktuelle Informationen zum Semesterticket finden Sie hier

Der Beitrag für das Semesterticket wird zusammen mit dem Studentenwerkbeitrag bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung an den Augsburger Hochschulen erhoben. Die Möglichkeit für eine Befreiung von der Beitragspflicht besteht nur für schwerbehinderte Studierende, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und die im Besitz eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke sind.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Beitrags für das Semestertickets ist die Satzung des Studentenwerks Augsburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden der Universität Augsburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket).

Als Nachweis für das Semesterticket gilt der Studierendenausweis, also die validierte CAMPUS CARD AUGSBURG. Enthält die CAMPUS CARD AUGSBURG kein Lichtbild, so ist sie nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Studierendenausweis und als Nachweis für das Semesterticket gültig. Weitere Informationen zum Geltungsbereich des Semestertickets finden Sie auf der Website des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes (AVV).

Informationen zur Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket:
an der Universität Augsburg
an der Hochschule Augsburg